Erstmals betriebliche Kennzahl an Milchbetriebe verschickt

Seit Anfang 2023 müssen auch Milchviehhalter bzw. ihre Tierärzt:innen auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) die Antibiotika­behandlungen und Tier­bewegungen über HI-Tier der staatlichen Antibiotika-­Datenbank (TAM) melden. Ziel ist die Erfassung der angewendeten Antibiotikamengen. Nun ist den Milcherzeugern ihre betriebliche Kennzahl für das erste Halbjahr 2023 schriftlich oder per online Abruf mitgeteilt worden. Die Kennzahl beschreibt die …

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