Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Februar 2026 die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das Jahr 2025 veröffentlicht.
Nach Tierarzneimittelgesetz in der aktuellen Fassung vom 22. Dezember 2025 (TAMG) werden die bundesweiten Kennzahlen der halbjährlich ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten auf Grundlage des gesamten Kalenderjahres 2025 bestimmt und vom BVL veröffentlicht.
Die bundesweiten Kennzahlen stehen ab sofort für den Vergleich mit den betrieblichen Therapiehäufigkeiten des 2. Halbjahres 2025 bereit. Betriebe, welche die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 müssen die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermittelt und ggf. Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen werden.
