NRW verlängert Förderprogramm für Umbau der Tierhaltung

Nach Thüringen hat auch Nordrhein-Westfalen sein Förderprogramm für Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls bis zum 31.12.2024 verlängert. Das hat die Landwirtschaftskammer NRW in der vergangenen Woche mitgeteilt. Der Grund für die Verlängerung der eigenen Förderprogramme ist, dass die Bundesregierung noch immer kein Finanzierungskonzept für den Umbau der Tierhaltung vorgelegt hat. „Wir wollen nicht mehr auf den Bund warten. Das Thema Tierwohl ist zu wichtig, um weiter Zeit zu verlieren. Deshalb gehen wir mit unserer neuen Tierwohlförderung einen wichtigen Schritt voran“, hatte die Landwirtschaftsministerin des Landes Thüringen, Susanna Karawanskij bereits erklärt. Für Investitionen in eine tierwohlgerechtere Nutztierhaltung zahlt NRW einen Zuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben. Der Zuschuss zählt als De-minimis-Beihilfe und beträgt deshalb maximal 20.000 Euro pro Betrieb in einem Zeitraum von drei Steuerjahren. In dem Fall, dass die Fördermittel nicht ausreichen, entscheidet gegebenenfalls das Datum des Antragseingangs über eine Förderbewilligung. Daher wird den TierhalterInnen empfohlen, den Antrag schnellstmöglich einzureichen.

Landwirtschaftskammer NRW

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