Gesetzentwurf zum TAMG angenommen

Der von der Tierärzteschaft scharf kritisierte Entwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) ist am gestrigen Dienstag (22.11.2022) in einer Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses angenommen worden. Der von der Ampelkoalition im Eilverfahren eingebrachte Entwurf beinhaltet die Übermittlung der Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Trotz einer von der Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) vorgelegten Resolution und des Widerstandes der Oppositionsparteien sollen die Änderungen mit in die TAMG- Neufassung aufgenommen werden. Damit käme auch ein immenser bürokratischer Aufwand auf die TierärztInnen zu, lautet die Kritik der Oppositionsfraktionen. Zudem sehe das Gesetz nicht nur eine Eins- zu-eins-Übernahme der von der EU geforderten Maßnahmen vor, sondern mache weitere Vorgaben. Auch die geforderte Reduzierung der Antibiotikaabgabe an Nutztiere wird scharf kritisiert, die bereits seit zehn Jahren um 65 Prozent zurückgegangen ist. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unter Cem Özdemir plant, die Wirksamkeit der Maßnahmen alle drei Jahre zu überprüfen. Im Laufe des Tages soll entschieden werden, wann der Tagesordnungspunkt im Plenum diskutiert wird, ein genauer Termin dazu stand bis Dienstagmittag noch nicht fest.

Agrarheute.com

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