Am 19.04.2023 hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages dem Gesetzesentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung zugestimmt. „Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung schafft Transparenz und stärkt die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil wir sie verpflichtend einführen. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Baustein für den zukunftsfesten Umbau der Tierhaltung. Als Bund haben wir mit dem Gesetz ein verlässliches Zielbild für eine zukunftsfähige Tierhaltung formuliert: mit mehr Tier- und Verbraucherschutz sowie Perspektiven für die Betriebe“, zeigte sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zufrieden nach dem Beschluss. Der Minister lobte zudem die Pläne der Ampelkoalition, baurechtliche Hürden aus dem Weg räumen zu wollen, damit LandwirtInnen ihre Ställe leichter umbauen können. Als eine Hürde sieht Özdemir noch die Pläne der „TA Luft“, die geändert werden müssten, damit Immissions- und Tierschutz sich nicht gegenseitig blockieren. „Gemeinsam sollten wir alles daransetzen, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, mit mehr Tier-, Klima- und Umweltschutz Geld zu verdienen. Es ist in unserem gemeinsamen Interesse, der Tierhaltung in Deutschland eine Zukunft und den Betrieben endlich Planungssicherheit zu geben”, so Özdemir. Die Grünen-Politikerin und ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast begrüßte die Entscheidung des Ausschusses. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sei ein zentraler Baustein für eine klare Information der VerbraucherInnen, fairen Wettbewerb in der Tierhaltung und Ausrichtung am Tierschutz. „Zusammen mit noch folgenden Gesetzesänderungen ist das der Grundstein für eine zukunftsfähige Tierhaltung“, betonte sie. „Hiermit wird nicht nur dem Wunsch der VerbraucherInnen für klare Produktinformationen Rechnung getragen. Den tierhaltenden Betrieben geben wir zudem Orientierung und Planungssicherheit beim Umbau ihrer Ställe.“