Das EU-Tiergesundheitsrecht ist um Anforderungen für HalterInnen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen hinsichtlich der Identifizierung, Registrierung und Rückverfolgbarkeit erweitert worden. Die neuen Vorschriften sind Teil des im April 2021 in Kraft getretenen EU-Tiergesundheitsrechts. Demnach müssen TierhalterInnen ab sofort auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentieren. Die erweiterten Anforderungen wirken sich auch auf die Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung aus, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betont. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten können dazu führen, dass Zahlungen von EU-Fördergeldern gekürzt werden. Lediglich Betriebe, die unter die Kleinerzeugerregelung fallen, sind davon ausgenommen. Die Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht sind bereits in Kraft, die neuen Anforderungen gelten somit bereits.