Mit Beginn des kommenden Jahres muss gemäß europäischer Gesetzgebung der Einsatz von antimikrobiellen Arzneimitteln in der Nutztierhaltung auch an die EU gemeldet werden. Die erfassten Daten werden dann im darauffolgenden Jahr an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weitergegeben. Für jedes Arzneimittel muss unterschieden werden, ob es sich um eine Verschreibung, Abgabe oder Anwendung handelt. Auch die Mengen, die verschrieben werden, müssen entsprechend erfasst werden. Der Grund dafür ist die stetige Zunahme von Antibiotikaresistenzen. Immer mehr Erreger sind gegen antimikrobielle Stoffe resistent und stellen dadurch für Menschen und Tiere ein erhebliches gesundheitliches Risiko dar. Zur Vergleichbarkeit der Daten unter den einzelnen Mitgliedstaaten wurde eine Meldung auf Packungsebene festgelegt und daher muss unter anderem die Packungsgröße mit der jeweiligen Einheit bei der Verbrauchsmengenerfassung angegeben werden. Die Datenbank, die für die Verbrauchsmengenerfassung vorgesehen ist, kann jedoch erst nach abgeschlossener nationaler Gesetzgebung final angepasst und für die Datenerfassung verwendet werden. Eine Aufzeichnung der Verwendungsdaten muss jedoch ab dem 1. Januar 2023 erfolgen, da die gesetzliche Verpflichtung durch die europäische Gesetzgebung besteht.