Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Arzneimittelgesetzes zum 1. November 2021 ergeben sich einige Neuerungen für die HalterInnen von Masttieren, die Mitteilungsverpflichtungen über Arzneimittelverwendungen an die zuständige Behörde haben. So muss der Halter ab sofort den Einsatz von Antibiotika zusammen mit dem Anwendungs- oder Abgabedatum melden. Der Behörde muss zudem mitgeteilt werden, wenn keine Arzneimittel mit antibakteriell wirksamen Stoffen eingesetzt wurden. Diese Meldungen können nun auch elektronisch erfolgen. Ab dem Stichtag werden Antibiotika mit der Wirkstoffkombination von Sulfonamiden und Trimethoprim nicht mehr mit doppelten Wirktagen gezählt. Das Gleiche gilt für eine Kombination von verschiedenen chemischen Verbindungen eines einzigen antibakteriellen Wirkstoffs. Diese Neuerungen ergänzen das nationale Konzept zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern für alle Daten dieses Fachgebiets ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock. Auf der Homepage der Behörde sind alle notwendigen Fakten und Formulare einsehbar. Informationen und Tipps zur Antibiotikaminimierung im Stall finden Tierärztinnen und Tierärzte in den Online-Fortbildungen von VetMAB unter Myvetlearn.de. Landwirtinnen und Landwirte können sich dank VetMAB2 in Kürze ebenfalls auf diesem Gebiet online fortbilden. Außerdem fand auf dem bpt-Kongress Digital eine Session zum Thema TAMG und die damit für TierärztInnen zu beachtenden Änderungen statt. Diese steht nun noch bis zum 17. November 2021 als Aufzeichnung zur Verfügung.