Anfang November 2021 ist die 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten und mit ihr Neuerungen bei der Mitteilungspflicht zur staatlichen Antibiotikadatenbank im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT). Demnach muss nun auch das Datum der ersten Anwendung oder das Abgabedatum des Arzneimittels gemeldet werden. Dies betrifft Halter von Masttieren. Sie müssen die Neuregelungen bereits für das zweite Halbjahr2021 beachten. Dafür kann jedoch fortan die Versicherung des Tierhalters, dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat, elektronisch über die Eingabemaske erfolgen. Weiterhin werden fortan einige der an HIT gemeldeten Daten sowie die errechneten betrieblichen Therapiehäufigkeiten anonymisiert an das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) übermittelt werden, um das Antibiotikaresistenzgeschehen noch besser im Blick zu haben.