Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des am 28. Januar 2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) beschlossen. Ziel der Änderung ist die bessere Erfassung sowie dauerhafte Senkung des Antibiotikaeinsatzes in landwirtschaftlichen Betrieben. Dafür soll das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika aktualisiert und erweitert werden. Die Änderung schließt künftig auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, ein. Die Antibiotika- Anwendung soll bei Betrieben mit diesen Nutzungsarten erfasst und systematisch reduziert werden. Neben der Stärkung der zuständigen Überwachungsbehörden wird zudem für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation ein Wichtungsfaktor in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen.
Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
Das BMEL weist weiter darauf hin, dass angesichts der grenzüberschreitenden Problematik neben nationalen auch europäische Vorschriften dringend notwendig seien, um Antibiotikaresistenzen zu reduzieren. Das Ministerium setzt sich deshalb aktuell auf EU-Ebene dafür ein, dass ausstehende Regelungen schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, die weitere europaweite Restriktionen für die Antibiotika-Anwendung bei Tieren vorsehen.